V. l.: Jens Aurel Scharner (Geschäfts- führer, Rostock Port), Dr. Chris von Wrycz Rekowski (1. Stellvertreter der Oberbürger- meisterin), Markus-Christian Kutz (Projekt- leitender Architekt, buttler architekten) und Dr. Gernot Tesch (Geschäftsführer, Rostock Port) hämmern die Zimmermannsnägel in den Richtbock. Foto: Rostock Port/Nordlicht aus Rostock sowie der Hoch-, Dach- und Fassadenbau GmbH aus Kemnitz, bei Greifswald, ausgeführt. Parallel baut Rostock Port ein zweites Bürogebäude, das ab Mitte des Jahres 2025 von der Bundespolizei genutzt werden wird. Auf Höhe des Hafenbeckens B, südlich der Ost-West-Straße, entsteht hinter dem bereits von Rostock Port sanierten Bürokomplex, in dem auch das Zollamt sitzt, ein dreigeschossiger Neubau mit einer Nutzfläche von 1220 m2. Der alte Bürostandort der Bundespolizei an der Logistikfläche des Autoterminals kann nach vollzogenem Umzug eben- falls zurückgebaut werden. Richtfest im Hafen gefeiert Im Überseehafen Rostock wurde für ein neues Bürogebäude an der Ost-West- Straße bereits das Richtfest gefeiert. Dort am Fuße von Pier 2, in der Nähe von den Bürogebäuden des Hafenbetrei- bers Rostock Port und des Umschlag- unternehmens Euroports, soll bis zum Jahresende 2025 ein sechsgeschossiges Gebäude mit 60 Büroräumen und einer Nutzfläche von 2520 m2 entstehen. „Rostock Port investiert als Bauherr mehrere Millionen Euro, um Hafen- unternehmen und -behörden moderne Räumlichkeiten zu schaffen und Bü- rostandorte im Hafenareal zu kon- zentrieren“, sagt Jens Aurel Scharner, Geschäftsführer der Rostock Port. Das neue Bürogebäude wird mit einer Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Strom für den Eigenbedarf ausgerüs- tet und an das Fernwärmenetz ange- schlossen. Die bisher ausgeschriebenen Planungs- und Bauaufträge werden von regionalen Unternehmen, wie dem Ros- tocker Architekturbüro buttler archi- tekten GmbH, der Groth & Co. GmbH Verbot tritt in Kraft Seit dem 1. Juli ist das Schwerölverbot in der Arktis in Kraft getreten. Der NABU begrüßt das Verbot als ent- scheidenden Schritt für den Klima- und Umweltschutz. Einsatz und Beförderung von Schweröl sind in arkti- schen Gewässern durch die neue Regelung der Interna- tionalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) nun nicht mehr erlaubt. In der Antarktis ist der giftige Treibstoff bereits seit 2011 verboten. Die Regelung betrifft alle Schiffe in arktischen Gewässern, allerdings gibt es noch bis 2029 einige Ausnahmen. „Diese stellen eine erheb- liche Schwachstelle dar“, so NABU-Schifffahrtsexperte Sönke Diesener, „die Gefahr für die arktische Umwelt bleibt damit bestehen. Wir appellieren daher an die arktischen Staaten und die Schifffahrtsunternehmen, schneller auf alternative Treibstoffe umzusteigen und die Ausnahmen zu minimieren.“ Der Umstieg auf sauberere Brennstoffe vermeidet nicht nur Ölkatastrophen, sondern mindert auch die Freisetzung von Schwefel- und Stickstoffoxiden, Treib- hausgasen und auch von schwarzem Ruß, der auf Schnee sowie Eisflächen eine besonders schnelle Schmelze verursacht. Der NABU fordert nachhaltige Lösungen in der Schifffahrt! „Das Schwerölverbot ist ein längst überfälliger Schritt, um die Arktis vor irreversiblen Schäden zu bewahren“, betont NABU- Präsident Jörg-Andreas Krüger. 24 ConTraiLo 4/2024