Finanzen Countdown zur Umrüstung läuft Es ist soweit: In wenigen Wochen müssen die ersten Bestandsfahrzeuge den neuen intelligenten Tachografen der zweiten Version zwingend haben. Wer Bußgelder und Stilllegungen vermeiden will, muss jetzt schnellstens handeln! Das EU Mobilitätspaket 1 soll für bessere Arbeits- und gleiche Wettbewerbs- bedingungen sowie mehr Sicher- heit im Straßenverkehr sorgen. Sei- ne Regelungen werden nach und nach umgesetzt. Ein Element: die verpflichtende Einführung der neu- en intelligenten Tachografen der zweiten Version. Nachdem die neu- en Tachografen bereits seit Sommer 2023 für neu zugelassene Nutz- fahrzeuge vorgeschrieben sind, fol- gen nun die ersten Bestandsfahr- zeuge. Eine Herausforderung sind die heterogenen Bestandsflotten, die aus vielen unterschiedlichen Fahrzeugmodellen unterschiedli- chen Alters mit diversen Tacho- grafengenerationen bestehen. Hier- für bietet VDO daher z. B. neue EU-Mobilitätspaket-Kits, die alles enthalten sollen, was man für die Nachrüstung benötigt. Aber wie Anzeige www.wiese-trailer-rent.de (0 57 04) 16 77 69-0 so oft, werden auch mit Blick auf die Tachografenumrüstung unge- liebte neue Pflichten von den Flot- ten eher zaghaft umgesetzt und es droht ein langer Stau vor den Werk- statt-Toren zum Jahreswechsel. WER MUSS BIS WANN UMRÜSTEN? Jetzt handeln. Flotten müssen sich spätestens jetzt mit der The- matik befassen und sich im ersten Schritt klar werden, welche ihrer Fahrzeuge betroffen sind und wel- che Frist für jedes dieser Fahrzeu- ge gilt. VDO bietet hierfür z. B. auf seinem Informationsportal myVDO einen DTCO Retrofit Check, der mit wenigen Klicks Klarheit über die Fristen für die eigene Flotte gibt. Sind Fahrzeuge in der Flot- te, die unter den Stichtag 31. De- zember 2024 fallen, heißt es sich sputen und so schnell wie möglich einen Termin zur Nachrüstung in einer entsprechenden Werkstatt ausmachen! Wer noch die Möglich- keit hat, dies mit der ohnehin not- wendigen periodischen Prüfung zu- sammenzulegen, kann sich teure Standzeiten ersparen, und gleich- zeitig dazu beitragen Werkstätten zu entlasten, indem diese keine doppelte Arbeit am selben Fahr- zeug haben. Ebenfalls wichtig: die zugehörigen Fahrerkarten! Für Fahrzeuge mit intelligen- tem Fahrtenschreiber Version 1 gilt es, bis spätestens 18. Au- gust 2025 mit dem intelligen- ten Fahrtenschreiber Version 2 ausgestattet zu sein. Schließlich müssen alle leich- ten Nutzfahrzeuge mit einer zu- lässigen Höchstmasse zwischen 2,5 und 3,5 t, die im grenzüberschrei- tenden Verkehr oder bei Kabotagebeförderungen eingesetzt werden, ab dem 01. Juli 2026 mit der Version 2 ausgerüstet sein. Die Implementierung des intelligenten Fahrtenschreibers Version 2 erfolgt zeit- gleich gestaffelt: Zugelassene Fahrzeuge, die im grenz- überschreitenden Güterkraftverkehr ein- gesetzt werden und mit analogen oder digitalen Fahrtenschreibern ausgestattet sind, sind bis spätestens 31. Dezember 2024 mit dem intelligenten Fahrten- schreiber Version 2 nachzurüsten. 14 NFM 11/2024