Weitere Experten-Tipps: D Selbstbeteiligung: Die Selbstbeteiligungsregelungen insbesondere bei Unterschlagungs- und Diebstahlschäden sollten so vereinbart werden, dass sie nicht zu existenzgefährdenden Substanzverlusten führen. Im Normalfall liegt die Selbst- beteiligung bei Diebstahl und Unterschlagungsschäden zwischen 10 und 25 Prozent. D Ersatzwert: Jeder Eigentümer von Arbeitsbühnen oder Kranen, der auf einen versicherten Schaden zurückblicken kann, wird nachvollziehen können, wie wichtig es ist, den „Ersatzwert“ im Versicherungskonzept konkret zu benennen und so festzulegen, dass er vor allem aus Sicht des Kunden als angemessen angesehen wird. Übliche Versicherungs- lösungen lassen hier durch „Zeitwertregelungen“ zu wünschen übrig. D zu den Sachversicherungen: Hier ist es wichtig, ausreichend hohe Versicherungssummen zu vereinbaren. Grund- sätzlich sollte hier der aktuelle Neuwert der Sachen angegeben und versichert werden, damit im Schadensfall keine Un- terversicherung vorliegt. Auch bei den Sachversicherungen ist es sinnvoll, einige Kostenpositionen wie z. B. Aufräu- mungs-, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Feuerlöschkosten mit zu versichern. Fal lbeispiel Maler beschädigt Leuchtreklame Das ist passiert: Ein Maler leiht sich eine Scherenar- beitsbühne und macht Ma- lerarbeiten an einer Spar- kasse. Beim Verfahren der Bühne beschädigt er aus Versehen die Leuchtrekla- me. Wer zahlt den Schaden an der Leuchtreklame? Die Betriebshaftpflicht des Ma- lers (wenn er richtig versi- chert ist). Es kommt jedoch häufig vor, dass bei Hand- werksbetrieben für das Ar- beiten mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen kein Ver- sicherungsschutz besteht. Bitte prüfen Sie, ob Sie hier- für Versicherungsschutz ha- ben. In „zeitgemäßen Poli- cen“ ist dieses Risiko mitversichert. 16 K&H 2/2025 // ELEKTRONIKVERSICHERUNG Die Elektronikversicherung bietet Schutz für Schäden an elektronischen Anlagen (z. B. EDV und Telefon), insbesondere für Beschädigungen durch Bedienungsfehler, Ungeschicklich- und Fahrlässigkeit, Überspannung, Induktion, Kurzschluss, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion, Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung, Sabotage, Vandalismus, höhere Gewalt, Konstruktions-, Material- oder Ausfüh- rungsfehler, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Plünderung. // GLASVERSICHERUNG Die Glasversicherung übernimmt Beschädigungen an Glasscheiben, Schaufenstern, Türscheiben, Glasbausteinen, Wandspiegel durch Zerbrechen, inklusive Einsetz- arbeiten und Notverglasung. Individuelle Vereinbarungen über den Einbezug von Sonderkosten in die Glasversicherung (z. B. für Innenverglasung, das Aufstellen eines Gerüsts bei Reparatur etc.) sind möglich. // KFZ-TEIL- UND KFZ-VOLLKASKOVERSICHERUNG Die Teilkaskoversicherung bietet einen eingeschränkten Versicherungsschutz und umfasst die Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust des Kfz durch: Brand oder Explosion, Entwendung, insbesondere Diebstahl, Elementarschäden (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung), Wild-, Glasbruch-, Seng- und Schmorschä- den an der Verkabelung durch Kurzschluss. Die Kfz-Vollkaskoversicherung umfasst darüber hinaus auch Unfallschäden am Fahrzeug und Schäden durch mut- und böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.